Einwohnermeldeamt: So melden Sie sich als Mieter ruckzuck an!


Einwohnermeldeamt: So melden Sie sich als Mieter ruckzuck an!


01.12.2020 – Wer mehr als 90 Tage im Jahr in Spanien lebt, muss sich beim zuständigen Meldeamt anmelden und erhält dort eine Meldebescheinigung.  Dabei ist es egal, ob man in einer gekauften Immobilie oder zur Miete wohnt. Agenturen und andere Dienstleister bieten die Anmeldung gegen Bares an. Aber es geht auch anders.

 

Als Mieter: Für diese polizeiliche Anmeldung, das sogenannte „Empadronamiento“ braucht man…

  • eigenen NIE
  • Mietvertrag im Original
  • den Mietvertrag in Kopie
  • Zahlungsnachweis, also Quittung oder Bankbeleg für die aktuelle Mietzahlung.

Als Eigentümer benötigt man:

  • Nachweis über Grundeigentum, Kaufurkunde.
  • Diese Daten werden erhoben: Name, Anschrift, Nationalität, Geburtsort und -datum, Schul- und Universitätsabschluss
  • Einige Gemeinden verlangen auch eine Bescheinigung über die ausländerpolizeiliche Registrierung. Laut der Regierung in Madrid darf diese zwar nicht verlangt werden. Das interessiert aber nicht jeden Behördenmitarbeiter.

 

Als Untermieter:

  • Wer zur Untermiete wohnt, benötigt nicht nur seine Mietquittung sondern auch
  • den Hauptmietvertrag im Original und
  • in Kopie aus dem auch hervorgehen muss, dass eine Untervermietung überhaupt vom Wohnungseigentümer gestattet ist.

Die Behörde greift also durchaus tief in die Vertragsverhältnisse ihrer Bürger ein und geriert sich als Kontrolleur für den Wohnungseigentümer.

 

Erster Schritt: Termin für die Meldebehörde: „Cita previa“

Auch wer sämtliche geforderten Unterlagen für die behördliche Anmeldung dabei hat und gegebenenfalls sogar in ein menschenleeres Meldebüro kommt, wird darauf hingewiesen, dass eine Vorab-Terminreservierung – die „cita previa“ – notwendig ist. Den Regeln einer Behörde hat man eben einfach zu folgen. Da sind auch Ausländer einfach nur Untertanen.

Diese Terminsreservierung ist über das Internet vorzunehmen. Dabei kann online nach Eingabe diverser persönlicher Daten ein Termin ausgewählt werden, der allerdings nicht selten mehrere Wochen in der Zukunft liegt. Und dann gilt natürlich: Bloß keine Minute zu spät kommen.

Der Termin kann online auch noch verschoben werden. Tatsächlich gibt es manchmal Bürger, die ihre Anmeldung rechtzeitig stornieren, sodass auch schon frühere Termine wieder frei und reservierbar werden. Dazu muss man allerdings schnell sein und sich mit seinen Daten öfter einloggen.

Hier geht’s zur Online-Terminreservierung: 

https://www.palma.cat/portal/PALMA/contenedor1.jsp?seccion=s_fdes_d4_v1.jsp&codbusqueda=2735&language=es&codResi=1&layout=contenedor1.jsp&codAdirecto=2529

 

Empadronamiento in Spanien:

Die behördliche Anmeldung der Wohnung  sollte möglichst innerhalb von drei Monaten geschehen, feste Fristen gibt es aber nicht. Sie benötigen:

Das „empadronamiento“ ist für die Gemeinde besonders wichtig, da die Finanzzuweisungen von der Autonomen Region nach der Einwohnerzahl berechnet werden.

Wichtig: Mit dem empadronamiento sind viele Bürgerrechte verbunden:

  • Bei Gemeinderatswahlen können registrierte Bürger aktiv wählen. Dazu müssen sie sich in das Wählerregister eingetragen haben. Diese Eintragung in das Wählerregister sollte man auch beantragen.
  • Man kann sich auch als Stadtratsmitglied zur Wahl stellen! Einige Deutsche haben das bereits erfolgreich getan.
  • Es besteht Anspruch auf alle Sozialdienste der Gemeinde.
  • Viele Gemeinden bieten Vergünstigungen und Sprachkurse für Residenten an.
  • Auch Vergünstigungen bei den Flug- und Schiffs-Tickets zum Festland werden gemeldeten Residenten gewährt. Dazu braucht man aber auch wieder eine Regis­trierung.

Eventuell wird nach der Antragstellung ein Bediensteter der Gemeinde überprüfen, ob man als Neubürger auch tatsächlich am angegebenen Ort wohnt. Denn man wird erst aufgrund eines Berichtes der Ortspolizei durch einen Beschluss des Gemeinde­rates gewissermaßen eingebürgert.

Die polizeiliche Anmeldung hat also nicht dieselbe Bedeutung wie in Deutschland. Auf diesem Wege kann man als Bürger auch nicht die Wohnadresse eines Gesuchtens herausfinden. Das ist lediglich für andere Behörden möglich.

 




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