Reiseführer Palma
Palma de Mallorca/ Residenteninfo – Alle Deutschen, die im Ausland leben, konnten sich auch schon bisher bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in eine Deutschenliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufnehmen lassen. Durch die Einführung eines passwortgeschützten online-Verfahrens ist diese Registrierung jetzt noch einfacher geworden.